Ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit braucht Vorlauf. In vielen Betrieben gelten gesetzliche oder tarifliche Ankündigungsfristen – oft mehrere Monate, bevor die neue Stundenregelung greifen soll.

Was Sie zuerst klären

  1. Ob ein gesetzlicher Teilzeitanspruch greifen kann (abhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer).
  2. Ob Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kürzere oder längere Fristen vorsehen.
  3. Ob Ihr Vertrag individuelle Änderungswege nennt.

Notieren Sie das gewünschte Startdatum rückwärts: Antragstellung, internes Gespräch, eventuelle Ablehnung und Widerspruchsmöglichkeiten. So vermeiden Sie, dass der Wunsch „sofort“ im Raum steht, obwohl organisatorisch erst im nächsten Quartal realistisch ist.

Praktischer Tipp

Reichen Sie den Antrag schriftlich ein und behalten Sie eine Kopie mit Eingangsdatum. Mündliche Zusagen ersetzen keine Dokumentation, wenn später nachgefragt wird.

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