Jede Änderung der vertraglichen Stunden wirkt sich auf das Bruttoeinkommen und damit auf Sozialversicherungsbeiträge aus. Eine grobe Orientierung vor dem Arbeitgebergespräch verhindert Überraschungen.

Was sich typischerweise ändert

  • Monatliches Nettogehalt
  • Beiträge zur Rentenversicherung (und damit Anwartschaften)
  • ggf. Elterngeld- oder Transferbezüge, wenn Sie in einer Übergangsphase sind

Was wir in der Beratung tun – und was nicht

In der Stellenwechsel-Beratung skizzieren wir Einkommensbandbreiten anhand Ihrer Angaben. Detaillierte Steuer- oder Sozialversicherungsberechnungen gehören in die Hände von Lohnbuchhaltung, Steuerberatung oder unabhängigen Sozialversicherungsberaterinnen. Wir nennen Ihnen, welche Unterlagen Sie dorthin mitnehmen sollten.

Zurück zum Ratgeber